Flausch, der führt.
Unterwegs mit unseren Alpakas
Flausch, der führt.
Unterwegs mit unseren Alpakas
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der
Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher
zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um
sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese
Vertragsbedingungen gelten für den Besuch der Alpakas von der Blumenwiese und deren
Einrichtungen und den Kontakt mit unseren Tieren auch während der Wanderung außerhalb unseres Geländes.
Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch
zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite die Alpakas von der Blumenwiese als Institution. Wenn Sie
alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner.
Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der
Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen
Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns
zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich
in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den
nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei
gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns
keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir
diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren
Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des
gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem
Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein
vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere
nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung
gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der
rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung
der Alpakas von der Blumenwiese, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des
Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen
Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen
Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB
durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen,
insbesondere ein Verweis von der Alpakas von der Blumenwiese, können mit rechtlicher Wirkung
gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen
gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung
erlaubt. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren
Weiden aufhalten.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Die Alpakas von der Blumenwiese ist eine private, nebengewerbliche Einrichtung, ein allgemeiner
Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor
Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der
Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die
begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung
der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine
Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden
Veranstaltung verwiesen werden.
§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt, da diese den
Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt,
unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf
eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre
Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen
und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden
verursacht werden bzw. durch Diese entstehen.
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer
Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf ausschließlich das
von uns zur Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.
§ 5 Trekking Touren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In
unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen:
Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger
dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht
möglich sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Wir behalten
uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen,
Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen.
Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht
stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin
oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und
Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete
Schuhe gehen zu Lasten des Gastes.
Jede Buchung ist verbindlich. Achtung: Bei Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor dem
Termin fallen Stornokosten in Höhe von 50 % an. Bei Rücktritt ab 2Tage vor dem
Termin, fallen Stornokosten von 100 % an. Bei Buchung einer Wanderung mit
mehreren Personen fallen Stornokosten von 100% auch für einzelne Personen an, die
kurzfristig absagen. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch
immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Die
Alpakas von der Blumenwiese behält sich auch bei den Trekking Touren alle Rechte zur Absage und
Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter
sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit
anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz
auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher
übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände
wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder
Kenntnis von uns erfolgt.
§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet,
dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen den Alpakas von der Blumenwiese anzuzeigen.
Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem
Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese
Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns
gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung
unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen
für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen
Zustimmung.
§ 9 Gutscheine
Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren eingelöst
werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft
wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich! Das Einlösen der
Gutscheine ist grundsätzlich nur bei Vorlage möglich.
§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt der Alpakas von der Blumenwiese
vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle
Rechtsansprüche ist der Sitz der Alpakas von der Blumenwiese. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu
gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer
Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen
Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein
finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren
Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
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