Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns eine unvergesslich schöne Zeit verbringen und Ihr Besuch
bei den Alpakas von der Blumenwiese noch lange in Erinnerung bleibt. Damit der Besuch und
Umgang für Mensch und Tier gleichermaßen harmonisch und sicher verläuft braucht es ein
paar Regeln.
Wir bitten Sie herzlich unsere AGB aufmerksam zu lesen und zu beachten.


§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit Ihrem Besuch bei uns und dem Kontakt zu unseren Tieren erkennen Sie diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses
an. Die Vertragsbedingungen gelten für den Aufenthalt bei den Alpakas von der
Blumenwiese, den Kontakt mit unseren Tieren sowie der Wanderung außerhalb unseres
Geländes.
Für sämtliche Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch gegenüber unseren internationalen
Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite die Institution Alpakas von der Blumenwiese. Bei
Einzelbesuchen oder Besuchen in privaten Gruppen gilt jede anwesende Person als
Vertragspartner. Bei Gruppenbesuchen handeln die jeweils beauftragten oder
verantwortlichen Personen als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen,
Verbänden, Unternehmen und vergleichbaren Besuchergruppen ist der jeweilige Träger der
Institution unser Vertragspartner.


§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch unserer Einrichtung kommt zwischen dem Gast und uns ein
Benutzungsvertrag zustande. Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den im Einzelfall
getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB sowie den geltenden Vorschriften.
Bei gewerblichen Vertragspartnern finden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen keine
Anwendung, auch wenn sie uns bekannt gemacht wurden und wir nicht ausdrücklich
widersprochen haben.
Wird Minderjährigen der Zugang zu unserer Einrichtung gewährt, gehen wir - sofern kein
ausdrücklicher Widerspruch der gesetzlichen Vertreter vorliegt - von deren Einverständnis
aus. Durch die Zugangsgewährung wird weder ein vertragliches noch ein gesetzliches
Aufsichtsverhältnis begründet, insbesondere nicht im Sinne § 832 BGB.
Dies gilt entsprechend auch für Minderjährige in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder
sonstiger Aufsichtspersonen. Wir weisen auf die gesetzliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter/Aufsichtspersonen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die
sich daraus ergebenden Pflichten hin.
Die Leitung der Alpakas von der Blumenwiese, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann
den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer
verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Diese Aufsichtsperson ist zusätzlich zu
den einzelnen Gruppenmitgliedern verpflichtet auf die Einhaltung unserer AGB hinzuwirken.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von der Alpakas von der
Blumenwiese, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an
die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.


§ 2 Zutritt


§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände
aufhalten.


§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Die Alpakas von der Blumenwiese ist eine private, nebengewerbliche Einrichtung, ein
allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor
Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der
Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die
begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der
Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu
befürchten ist, können Diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.


§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt, da Diese den Ablauf
und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.


§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt,
unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene
Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht
sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle
Schäden Verantwortung, die durch die zu beaufsichtigenden Minderjährigen verursacht
werden bzw. durch Diese entstehen.


§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung
oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf ausschließlich das von uns zur
Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.


§ 5 Wandertouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In
unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen:
Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger
dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich
sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Wir behalten uns das Recht
vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder
Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen.
Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden
können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere
Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk
verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu
Lasten des Gastes.
Jede Buchung ist verbindlich. Achtung: Bei Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor dem Termin
fallen Stornokosten in Höhe von 50 % an. Bei Rücktritt ab 2Tage vor dem Termin, fallen
Stornokosten von 100 % an. Bei Buchung einer Wanderung mit mehreren Personen fallen
Stornokosten von 100% auch für einzelne Personen an, die kurzfristig absagen. Wird eine
Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die
angefangene Tour dennoch berechnet. Die Alpakas von der Blumenwiese behält sich auch
bei den Wandertouren alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von
einzelnen Personen vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre
eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne
Kostenersatz auszuschließen.


§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher
übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird
auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis
von uns erfolgt.


§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies
unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen den Alpakas von der Blumenwiese anzuzeigen.
Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis
vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne
rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht
auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.


§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für
Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.


§ 9 Gutscheine
Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren eingelöst
werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft wurden.
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich! Das Einlösen der Gutscheine ist
grundsätzlich nur bei Vorlage möglich.


§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt der Alpakas von der
Blumenwiese vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle
Rechtsansprüche ist der Sitz der Alpakas von der Blumenwiese. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu
gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer
Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen
Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein
finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren
und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

Vielen Dank für die Beachtung!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Logo

©Alpakas von der Blumenwiese. Inh. K.  Eisfeld

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